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Allgemeine Geschäftsbedingungen der ReproCenter Print & Scan Copyshop GmbH (Stand 01.01.2019)
Die Annahme und Ausführung von Aufträgen durch unser Unternehmen, die ReproCenter Print & Scan Copyshop GmbH, in folgenden AGB auch Auftragnehmer oder „AN“ genannt, erfolgt ausschließlich aufgrund nachstehender Bedingungen. Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung dieser Bedingungen. Abweichungen bedürfen prinzipiell der Schriftform. Hierauf kann mündlich nicht verzichtet werden. Von diesen AGB ggf. abweichende Bedingungen des Auftraggebers (im Folgenden auch „AG“ genannt) haben keine Gültigkeit, sofern diese nicht schriftlich vom AN bestätigt werden.
1. Preise
Von unserer Preisliste abweichende Preise bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Mündliche oder fernmündliche Angebote werden durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Auftragsannahme verbindlich. Angebots- und Listenpreise enthalten keine Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung, Lieferung und sonstige Versandkosten. Vom Auftraggeber veranlasste Testdrucke, Muster, Layouts u. ä. werden individuell bzw. nach Preisliste das AN abgerechnet.
2. Urheberrechte
Der Auftraggeber erklärt, alle Rechte (Eigentums- Urheberrechte usw.) an den für ihn ggf. zu vervielfältigenden Vorlagen zu besitzen und haftet dementsprechend für alle Schäden oder Schadenersatzansprüche, die durch etwaige Vervielfältigung entstehen und entstehen können. Vorlagen werden in der Form vervielfältigt, in welcher der AG diese zur Verfügung stellt. Geldscheine, Briefmarken, Ausweisdokumente, u.ä. vervielfältigen wir nicht im Maßstab 1:1 und/ oder ggfls. nicht farbig. Ebenso nehmen wir keine Verfremdungen, Abdeckungen und andere Änderungen an Dokumentenvorlagen vor. Erfolgt eine nicht nur unwesentliche Bearbeitung des übergebenen Auftrages / Material durch den AN, wird der AG darauf hingewiesen, dass der AN Urheber des erstellten Werkes wird. Die Geltendmachung von Ansprüchen aus diesem Recht bleibt dem AN vorbehalten.
3. Inhaltliche Richtigkeit
Die Reproduktion oder Druckausgabe sowie alle sonstigen Arbeiten durch den Auftragnehmer erfolgen ohne Kontrolle der Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Originals bzw. Materials (Vorlagen, Muster, Dateien, Entwürfe, Pläne etc.). Für deren Richtigkeit ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Dies gilt ebenso bei Bereitstellung von digitalen Dateien zum Zwecke des Plottens, Druckens, Archivierens u.ä.
4. Lieferung / Lieferverzug
Der AG kann den AN mit der Zustellung der beauftragten Leistungen über Dritte oder per Direktlieferung beauftragen. Die Art der Zustellung erfolgt nach Menge und Wahl des AN. Gerät der AN mit der Lieferung der Leistung in Verzug, so ist der Ersatz des mittelbaren Schadens ausgeschlossen, soweit der Verzug nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht. Vereinbarte Liefertermine sind – insbesondere bei Anlieferung durch Kurier-, Lieferdienst u. ä. – abhängig von der Verkehrslage als unverbindlich anzusehen. Tourenlieferungen werden entsprechend der Routenplanung des AN optimiert. Zugesagte Fertigstellungstermine beinhalten nicht die Risiken durch Verzögerungen der Auslieferung, sondern gelten ab Betriebsstätte des AN.Falls Abholung durch den AG vereinbart wurde, erfolgt die Aushändigung von Originalen und Waren ohne weitere Prüfung der Berechtigung des Abholers gegen Vorlage der bei der Auftragserteilung/ Bestellung dem AG auf Wusch übergebenen Empfangsbestätigung /AU-LS. Ansprüche können aus der Aushändigung an einen Nichtberechtigten nicht abgeleitet werden. Für Materialien des AG (Originale, Vorlagen, fertige Auftragsarbeiten), welche nicht innerhalb von vier Wochen nach Auftragserledigung abgeholt werden, wird keine Haftung übernommen. Die Zahlungsverpflichtung durch den AG bleibt auch bei Verlust oder Entsorgung bestehen. Die Lieferung oder der Versand erfolgen auf Gefahr des AG, sofern nicht die Lieferung direkt durch Mitarbeiter des AN durchgeführt wird. Vorstehende Haftungsausschlüsse oder -begrenzungen gelten nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung des AN oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Versand- und Lieferkosten entsprechen der zum Leistungszeitpunkt aktuellen Preisliste des AN. Die Kosten der Inanspruchnahme von Dritten zur Anlieferung (Kurierdienste, Deutsche Post, DHL, DPD, UPS etc.) werden mit 20% Aufschlag an den AN berechnet. Beim Abhol- und Lieferservice durch den AN werden dem AG (wenn nicht schriftlich anders vereinbart), bei einem Auftragswert pro Auftrag unter 99,00 Euro netto, Kosten entsprechend den jeweiligen Entfernungen und Preisliste, mindestens jedoch 5,90 Euro zzgl. gültiger Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
5. Gewährleistung
Trotz größter Sorgfalt können Abweichungen hinsichtlich der Qualität (z.B. Papierqualität) auftreten, die vom AG als ordnungsgemäße Erfüllung akzeptiert werden. Bei maßstäblichen Arbeiten wird Gewähr für genaue Einstellungen übernommen. Maßdifferenzen, die durch Schrumpfungen oder Dehnungen der verwendeten Materialien oder Toleranzen an den technischen Einrichtungen entstehen, bleiben vorbehalten. Für Veränderungen, die nachträglich durch äußere Einflüsse (Witterung, Licht, Feuchtigkeit u.ä.) eintreten, wird nur insoweit gehaftet, als diese durch unsachgemäße Arbeit verschuldet sind. Für Arbeiten, die infolge von Material- oder Bearbeitungsfehlern unbrauchbar sind, wird vom AN vorrangig kostenloser Ersatz geliefert. Ist der AN zur Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese (aus Gründen, deren Dauer der AN zu vertreten hat), über angemessene Fristen hinaus, sind AG und AN jeweils berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder für den betreffenden Teil der Leistung den Preis herabzusetzen bzw. zu mindern.
6. Verlust und Beschädigung
Für den Verlust oder die Beschädigung von übergebenen Originalen beim Transport durch Beauftragte des AN sowie bei der Aufbewahrung und bei den Arbeitsvorgängen beim AN wird der Ersatz im Einzelfalle bis zum Betrag von höchstens 100,00 Euro geleistet. Darüber hinausgehende Ersatzleistungen sind bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Schadensfälle an Originalen sind dem AN vom AG sofort bei Empfang nachzuweisen und binnen zwei Werktagen nach Lieferung schriftlich zu dokumentieren und anzuzeigen. Der AG ist verpflichtet, die Höhe des entstandenen Schadens nachzuweisen und glaubhaft zu machen sowie für die Abwendung und Minderung desselben zu sorgen. Dem AN wird das Recht eingeräumt, alle Unterlagen zu prüfen, um den Zeitwert der vom Schaden betroffenen Originale ermitteln zu können. Darüber hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere sonstige Schadenersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
7. Reklamationen
Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel werden nur berücksichtigt, wenn sie sofort bei Übergabe bzw. innerhalb von zwei Tagen nach Lieferung schriftlich erfolgen. Der Auftraggeber kontrolliert die Dienstleistungen und Waren sofort bei Erhalt. Da es sich um speziell gefertigte Reproduktionen, Drucke bzw. Auftragsarbeiten handelt, sind diese sofort in angemessener Form zu prüfen. Mit Unterschrift auf dem Übergabe- / AU-/ AB- oder Lieferschein nimmt der Auftraggeber das Werk in der vorgelegten Form ab oder weißt es zurück. Mit dieser Über- bzw. Abnahme erkennt der Auftraggeber (falls nicht anders schriftlich vermerkt) die vollständige, mangelfreie, fristgerechte und auftragsgemäße Herstellung an und es tritt insofern die Beweislastumkehr ein.
8. Vervielfältigung
Die Herstellung und Vervielfältigung von pornographischen, gewaltverherrlichenden u. ä. Schriften und Bildern ist ggfls. strafbar. Der Auftragnehmer ist insofern zur Inhaltskontrolle berechtigt. Er kann eine Auftragsausführung für erkennbare, offensichtlich strafbare Texte und / oder Bilder, Fotos, Plakate u. ä. ablehnen.
9. Zahlung
Für Beträge bis 100.00 Euro brutto wird ausschließlich sofortige Barzahlung oder bei vorheriger Vereinbarung Vorkasse/ Echtzeitüberweisung akzeptiert. Rechnungen sind sofort bei Erhalt der Ware ohne jeglichen Abzug zahlbar, sofern nicht andere Bedingungen schriftlich vereinbart worden sind. Bei Aufträgen, die auf Wunsch des AG auf Rechnung an Dritte ausgeführt werden, haftet der Besteller (AG) neben dem Dritten als Selbstschuldner. Reklamationen von Rechnungen sind nur innerhalb 7 Tagen nach Rechnungsdatum zulässig, danach gelten sie vollinhaltlich als anerkannt. Wenn die Zahlung nicht innerhalb der Fälligkeitsfrist oder gleichwertiger Zahlungsaufforderung erfolgt, berechnet der AN ggfls. für die 1.Mahnung 8,00 Euro und für jede weitere 10,00 Euro Mahngebühren. Gleichzeitig erhebt der AN für die Dauer des Verzuges Zinsen in Höhe von 8% Punkten über dem jeweiligen geltenden Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Für den Fall des Verzugs entfallen eingeräumte Rabatte und Boni und es gelten die Listenpreise. Müssen Rechnungen aus Gründen umgeschrieben werden, die der AG oder der Rechnungsempfänger zu vertreten haben, gilt eine Bearbeitungs- und Versandpauschale in Höhe von 15,00Euro zzgl. MWST. Für Rechnungen über Rechnungsbeträge von weniger als 100,00Euro, die auf Wunsch des Kunden nicht handschriftlich ausgestellt werden, beträgt die Aufwendungspauschale 5,00 Euro zzgl. MWST je Rechnung als vereinbart. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs des AN wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers oder Rechnungsempfängers gefährdet, so kann der AN Vorauszahlungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen.
10. Verarbeitung elektronischer Auftrags- / und Druckdaten, Datensicherung
Vor Auftragsbeginn ist das Datenformat, in welchem die Daten geliefert werden sollen, zweifelsfrei zu klären. Ergibt sich, dass ein Datenformat bearbeitet werden soll, bei welchem, bei der erforderlichen elektronischen Umsetzung in ein vom AN verwendbares Datenformat, Abweichungen auftreten können, muß eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden. Risiken bei der Bearbeitung ohne gesonderte Vereinbarung trägt immer der Auftraggeber. Bearbeitungsgrundlage sind die Datensätze, so wie diese vom AG oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten für die Ausgabe (Drucker, Plotter, Digitalkopierer) aufbereitet worden sind. Eine Prüfpflicht obliegt dem AN nicht und ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der AN übernimmt keine Haftung für Fehler beim Endprodukt, die auf mangelhaft gelieferte Daten zurückzuführen sind. Dieses gilt auch für den Fall, dass der AN das Vereinbarungsergebnis auf Wunsch des AG direkt an Dritte weiterleitet. Stellt der AN einen offensichtlichen Mangel fest, dann unterrichtet er den AG. Soll der Mangel beseitigt werden, dann wird dem AG die zusätzlich aufgewendete Bearbeitungszeit berechnet. Der AG erklärt, dass die von ihm gelieferten Datensätze Duplikate des Originaldatensatzes darstellen und sich das Original sowie Urheberrechte in seinem Besitz befinden. Daraus resultierende Pflichten obliegen allein dem AG. Gleichwohl ist der AN berechtigt, zur Auftragserfüllung eine Kopie anzufertigen. Für Verlust oder Beschädigung der vom AG gelieferten Datenträger haftet der AN nur in Höhe des Materialwertes. Daten und Datenträger sowie sonstige Zwischenprodukte werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungs- bzw. Übergabetermin hinaus verwahrt. Sollen Datenträger oder Materialien des AG gegen Beschädigung oder Verlust versichert werden, so hat der AG die Versicherung selbst abzuschließen. Die in den übergebenen Datensätzen (z.B. auch Email) enthaltenen Angaben zur Festlegung des Auftragsumfanges sind für den AN verbindlich. Die vom AG übermittelten Informationen bezüglich des Auftragsumfangs werden der Abrechnung zugrunde gelegt. Abweichungen von den elektronisch übermittelten Informationen bedürfen der Schriftform. Der AG trägt die Kosten für den von ihm veranlassten bzw. technisch zur vertragsgemäßen Herstellung gebotenen Aufwand. Dazu gehören auch die Kosten für von ihm veranlasste Datenübertragungen (z.B. per ISDN, Up- oder Downloads via Cloud oder E-Mail sowie bei der Datenübermittlung per Internet auch die Providerkosten des AN. Sollten bei der Bearbeitung der Daten wegen unzureichender oder falscher Informationen bei/oder innerhalb der Datenübermittlung Mehrarbeiten erforderlich werden, dann trägt der AG die hierdurch entstandenen Kosten nach den Berechnungsgrundsätzen der Preisliste des AN. Für Datenverluste aufgrund von Übertragungsfehlern innerhalb des Scanvorgangs oder der Übermittlung (ISDN, DSL, Cloud etc.) haftet der AN nur, soweit ihm grobes Verschulden oder Vorsatz zur Last zu legen ist.
11. Qualität
Aufgrund unterschiedlicher Hardwareausrüstung (solcher Ausgabegeräte wie Plot-, Print-, Druck-, Kopier- und Multifunktionssysteme) beim AN und AG können Abweichungen in der Ausgabequalität und Anmutung auftreten. Um diese zu vermeiden, erhält der AG Anforderung eine Testausgabe zur Freigabe, sofern die dem AN gelieferten Datensätze eine im Umfang begrenzte Testausgabe ermöglichen. Erfolgt keine Anforderung oder war diese nicht möglich und hat der AG auch keine Andruckprobe oder Muster mitgeliefert, dann trägt der AG das Risiko der Abweichungen und hat zusätzlich gewünschte Korrekturarbeiten oder Nacharbeiten zu vergüten. Wird dem AG, als korrekturfähiges Zwischenprodukt ein digitaler Proof zur Druckreifeerklärung vorgelegt oder legt der AG dem Auftrag Vorlagen (z.B. Computerausdrucke, Digital- Proofs) zugrunde, wird vom AN ausdrücklich darauf hingewiesen und vom AG akzeptiert, dass das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren, Ausgabe- und Verbrauchsmaterialien und Witterungseinflüsse bedingt sind. Sollte eine verbindliche Vorlage gewünscht werden, muss vom AG ein zusätzlicher kostenpflichtiger Andruck in Auftrag gegeben werden. Da Übermittlungsfehler oder zeitliche Verzögerung bei Datenübertragungen (z.B. via Internet etc.) außerhalb des Einflußbereiches des AN liegen, übernimmt er dafür keinerlei Gewähr und Haftung.
12. Datenschutz
Der AG wird gemäß Art. 33 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass der AN seine Anschrift und Daten sowie Auftragsdaten maschinell speichert und verarbeitet. Der AN weist darauf hin, dass per Internet übermittelte Daten nicht vor dem Zugriff Dritter geschützt sein können. Ergänzend zu diesen AGB akzeptiert der AG die Datenschutzerklärung des AN. Diese kann auch unter: www.reprocenter.info eingesehen werden.
13. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren und Leistungen bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher dem AN gegenüber den AG bestehender Forderungen Eigentum des AN. An die Stelle der gelieferten Waren treten, wenn diese veräußert oder einem Dritten übergeben worden sind, alle Ansprüche, welche der AG gegen den Dritten hat. Der AG ist zur Weiterveräußerung und Einziehung der Forderungen gegenüber Dritten ermächtigt. Diese Ermächtigung kann vom AN widerrufen werden für den Fall, dass der AG seinen Verpflichtungen gegenüber dem AN nicht ordnungsgemäß nachkommt, insbesondere in Verzug gerät. Der Auftraggeber darf die Waren an Dritte seinerseits nur unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Ein gutgläubiger Erwerb durch Dritte ist ausgeschlossen.
14. Unwirksamkeit
Sind einzelne Bedingungen dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An dieser Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften.
15. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leipzig. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, dessen Zuständigkeit den Sitz des AN in Leipzig umfasst. Der AN ist außerdem berechtigt, am Hauptsitz des AG zu klagen.